Korruptionsbekämpfung

Nach einer Studie aus dem Jahre 2006 war in den vergangenen zwei Jahren fast jedes zweite von 3.500 befragten groß- und mittelständischen Unternehmen Opfer von Wirtschaftskriminalität.

Betroffen waren insbesondere solche Firmen, die über keine ethischen Richtlinien und über eine nur geringe Kontrolldichte verfügten. Nur in 2,5 % der befragten Firmen existierten anonyme Hinweisgebersysteme, obwohl weit über die Hälfte aller aufgedeckter Korruptionsfälle auf Hinweise von so genannten Whistleblowern beruht. Je größer das Unternehmen, desto wahrscheinlicher ist, dass es Opfer von Wirtschaftskriminalität wird oder bereits ist. Weniger als die Hälfte der geschädigten Unternehmen konnte eine teilweise Kompensation der Schäden erreichen, da sie über keine hinreichenden Kontrollsysteme zur Aufdeckung und Verfolgung der Straftaten und keine Verhaltensregeln im Umgang mit derartigen Sachverhalten verfügten.

Wirksame Korruptionsbekämpfung setzt zunächst eine klare Unternehmenspolitik und strikte Haltung (null Toleranz) bei Korruption voraus. Zur Umsetzung bedarf es eines auf das Unternehmen zugeschnittenen Risikomanagements. Erforderlich ist eine Bestandsaufnahme des Unternehmens und seiner Organisation sowie die Erfassung der spezifischen Risiken. Ausgehend von dieser Risikoanalyse müssen Kontrollsysteme entwickelt oder verbessert werden, die sich an der Größe, Struktur und Gefährdungssituation des Unternehmens orientieren. Hierzu gehört auch der Einsatz von Korruptions- und Compliancebeauftragten.

Wirksame Korruptionsbekämpfung erfordert ein entsprechendes Ethik- und Wertemanagement. Offizielle Absichtserklärungen (was man sagt) und Verhalten (was man tut) müssen übereinstimmen. Notwendig sind Verhaltensstandards und Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung. Diese Grundwerte müssen im Unternehmen „gelebt“ werden.

Schließlich ist wirksame Korruptionsbekämpfung ein permanenter Prozess. Verhaltensrichtlinien sind wichtig, ohne regelmäßige Mitarbeiter-Trainings und Schulungen bleiben Sie ohne nachhaltige Wirkung.

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Neue Regelungen zur Höhe der Vorstandsvergütung

Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)“ verabschiedet.
 

Deutscher Corporate Governance Kodex

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries teilte am 28. Mai 2009 mit, dass sich die Besetzung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in Kürze ändern werde. Prof. Dr. Paul Achleitner wird aus der Kommission ausscheiden.

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