Wer kann sich an den Ombudsmann wenden?

Die Kommunikationswege müssen möglichst offen gestaltet werden. Jeder, der den Verdacht einer Korruption beim Unternehmen mitteilen will, kann sich daher an den Ombudsmann wenden. Es spielt keine Rolle, ob dies Mitarbeiter oder Leiter von Geschäftspartnern oder Mitarbeiter des Unternehmens selbst sind. Es ist auch gleichgültig, ob die Person selbst betroffen ist oder sich sogar selbst nicht korrekt verhalten hat. Ist dies der Fall, kann sich die Person mit dem Ombudsmann über den "Ausstieg" beraten.


Weitere FAQ´s:

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Neue Regelungen zur Höhe der Vorstandsvergütung

Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)“ verabschiedet.
 

Deutscher Corporate Governance Kodex

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries teilte am 28. Mai 2009 mit, dass sich die Besetzung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in Kürze ändern werde. Prof. Dr. Paul Achleitner wird aus der Kommission ausscheiden.

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