Welchen Anforderungen muss ein Risikomanagementsystem entsprechen?

§ 91 Abs. 2 AktG enthält selbst keine weiteren Voraussetzungen für ein angemessenes Risikomanagement. In den Standards des Deutschen Instituts für Interne Revision e. V. (IIR-Revisionsstandards Nr. 2) heißt es:

„Risikomanagement ist ein nachvollziehbares, alle Unternehmensaktivitäten umfassendes Regelungssystem, das auf Basis einer definierten Risikostrategie ein systematisches und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen umfasst: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation sowie die Überwachung dieser Aktivitäten. Risikomanagement ist integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse sowie der Planungs- und Kontrollprozesse.“

Potenzielle Risiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens mittel- und langfristig gefährden könnten, werden mit Hilfe des Risikomanagements identifiziert, analysiert, bewertet und gesteuert.

Die wesentlichen Elemente des Risikomanagements werden in einem Risikohandbuch beschrieben, das u. a. Aussagen zu den Zielen des Risikomanagementsystems, Begriffsdefinitionen, die wesentlichen Risikofaktoren des Unternehmens und die Methoden des Risikomanagements enthält.


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