Was ist das KonTraG?

Das KonTraG ist das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich. Es ist am 1. Mai 1998 in Kraft getreten und verpflichtet den Vorstand, für ein angemessenes Risikomanagement zu sorgen. Gemäß § 91 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) hat

"der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten ..., damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden".

§ 91 Abs. 2 AktG gilt nicht nur für Aktiengesellschaften. Für andere Gesellschaftsformen fehlen zwar ausdrückliche Regelungen. Dennoch gelten auf Grund der Ausstrahlungswirkung des Aktiengesetzes vergleichbare Pflichten auch für sie. Insbesondere der Geschäftsführer einer GmbH muss ein solches Überwachungssystem einrichten.

Werden diese Pflichten verletzt, so drohen einerseits strafrechtliche Folgen (so können Bußgelder gegen das Unternehmen, aber auch Vorstand oder Geschäftsführung verhängt werden), andererseits aber auch die zivilrechtliche Inanspruchnahme für entstandene Schäden.


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