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Erklärungen zur Stellung und Aufgabe des Ombudsmannes enthalten die „FAQ“ im Menüpunkt „Hinweisgeber“. Weiterführende Links werden dort ebenfalls genannt. Unter „Rechtliches“ werden die wesentlichen Rechtsvorschriften zur Ahndung von Korruptionsdelikten erläutert.

Weiteres Material zur Korruptionsbekämpfung, zu Hinweissystemen und zum Risikomanagement in Unternehmen finden Sie beim Menüpunkt „Unternehmen“.

Für darüber hinaus gehende Informationen sowie konkrete Anfragen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Jürgen F. Kemper
c/o HÜLSEN  MICHAEL HAUSCHKE
Rechtsanwälte
Tauentzienstr. 11

Europacenter
D-10789 Berlin

Telefon: +49 (0)30 25797 5000
Telefax: +49 (0)30 25797 5005

E-Mail: kemper@ombudsmann-gesobau.de

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Neue Regelungen zur Höhe der Vorstandsvergütung

Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)“ verabschiedet.
 

Deutscher Corporate Governance Kodex

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries teilte am 28. Mai 2009 mit, dass sich die Besetzung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in Kürze ändern werde. Prof. Dr. Paul Achleitner wird aus der Kommission ausscheiden.

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GESOBAU AG

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Als eines der großen Wohnungsunternehmen Berlins betreut  die GESOBAU AG die Mieterinnen und Mieter in über 42.000 Wohnungen.

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