Wer kann sich an den Ombudsmann wenden?

Jeder, der den Verdacht einer Korruption bei der GESOBAU AG mitteilen will. Es spielt keine Rolle, ob Sie Mitarbeiter oder Leiter eines Unternehmens, das mit der GESOBAU AG im geschäftlichen Kontakt steht oder treten will oder selbst Mitarbeiter der GESOBAU AG sind. Es ist auch gleichgültig, ob Sie selbst betroffen sind oder sich sogar selbst nicht korrekt verhalten haben. Wenn Sie sich selbst strafbar gemacht haben, können Sie sich mit dem Ombudsmann über den "Ausstieg" beraten.

Der Ombudsmann ist keine allgemeine Beschwerdestelle, wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind oder sich nicht angemessen behandelt fühlen. Insbesondere Mieterinnen und Mieter können sich in solchen Fällen an die Mieterberatung der GESOBAU AG (Geschäftsbereich 1 Tel. 030/ 4073-1336; Geschäftsbereich 2 Tel. 030/4073-2643/2525) wenden.


Weitere FAQ´s:

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Deutscher Corporate Governance Kodex

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries teilte am 28. Mai 2009 mit, dass sich die Besetzung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in Kürze ändern werde. Prof. Dr. Paul Achleitner wird aus der Kommission ausscheiden.

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GESOBAU AG

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Als eines der großen Wohnungsunternehmen Berlins betreut  die GESOBAU AG die Mieterinnen und Mieter in über 42.000 Wohnungen.

Postanschrift: Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin
Tel.: +49 30/4073-0
Fax: +49 30/4073-1358
E-Mail: info@gesobau.de

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