Wer kann sich an den Ombudsmann wenden?
Jeder, der den Verdacht einer Korruption bei der GESOBAU AG mitteilen will. Es spielt keine Rolle, ob Sie Mitarbeiter oder Leiter eines Unternehmens, das mit der GESOBAU AG im geschäftlichen Kontakt steht oder treten will oder selbst Mitarbeiter der GESOBAU AG sind. Es ist auch gleichgültig, ob Sie selbst betroffen sind oder sich sogar selbst nicht korrekt verhalten haben. Wenn Sie sich selbst strafbar gemacht haben, können Sie sich mit dem Ombudsmann über den "Ausstieg" beraten.
Der Ombudsmann ist keine allgemeine Beschwerdestelle, wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind oder sich nicht angemessen behandelt fühlen. Insbesondere Mieterinnen und Mieter können sich in solchen Fällen an die Mieterberatung der GESOBAU AG (Geschäftsbereich 1 Tel. 030/ 4073-1336; Geschäftsbereich 2 Tel. 030/4073-2643/2525) wenden.
- Was ist Korruption?
- Welche Bereiche sind besonders korruptionsgefährdet?
- Ist jedes Geschenk, jede Zuwendung bzw. Gefälligkeit schon als Korruption anzusehen?
- Welche Aufgaben hat ein Ombudsmann gegen Korruption?
- Kann ich sicher sein, dass der Ombudsmann nur insoweit Informationen weitergibt, wie ich es ihm erlaubt habe?
- Kostet es mich etwas, wenn ich den Ombudsmann in Anspruch nehme?
- Kann ich mit dem Ombudsmann auch anonym Kontakt aufnehmen?
- Wird der Ombudsmann "mein Anwalt", wenn ich Kontakt aufnehme?
- Kann ich mich auch direkt an staatliche Stellen wenden, um Hinweise zu geben?
- Was versteht man unter „Whistleblowing“?
- Wo finde ich weiterführende Informationen zur Korruptionsbekämpfung?
