Kostet es mich etwas, wenn ich den Ombudsmann in Anspruch nehme?
Nein, wenn Sie den Ombudsmann in Anspruch nehmen, entstehen Ihnen hierdurch keine Kosten. Die anfallenden Kosten werden von der GESOBAU AG übernommen.
Wer jedoch vorsätzlich einen Schaden dadurch verursacht, dass er bewusst falsche Informationen an den Ombudsmann weitergibt, kann für den daraus entstehenden Schaden nach § 826 BGB haftbar gemacht werden.
Weitere FAQ´s:
- Was ist Korruption?
- Welche Bereiche sind besonders korruptionsgefährdet?
- Ist jedes Geschenk, jede Zuwendung bzw. Gefälligkeit schon als Korruption anzusehen?
- Welche Aufgaben hat ein Ombudsmann gegen Korruption?
- Wer kann sich an den Ombudsmann wenden?
- Kann ich sicher sein, dass der Ombudsmann nur insoweit Informationen weitergibt, wie ich es ihm erlaubt habe?
- Kann ich mit dem Ombudsmann auch anonym Kontakt aufnehmen?
- Wird der Ombudsmann "mein Anwalt", wenn ich Kontakt aufnehme?
- Kann ich mich auch direkt an staatliche Stellen wenden, um Hinweise zu geben?
- Was versteht man unter „Whistleblowing“?
- Wo finde ich weiterführende Informationen zur Korruptionsbekämpfung?
