Kann ich mich auch direkt an staatliche Stellen wenden, um Hinweise zu geben?
Ja, Sie können sich auch an alle zur Strafverfolgung zuständigen Behörden wenden, wenn Sie den Verdacht einer strafbaren Korruptionshandlung melden wollen. Für Berlin ist zudem eine Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung eingerichtet, die Sie telefonisch unter +49 (0)30 9015-2723 oder per E-Mail unter: Hans.Juergen.Faetkinhaeuer(at)gsta.verwalt-berlin.de erreichen können. Diese Zentralstelle ist zuständig für die Beratung und Auskunft im Zusammenhang mit der Vorbeugung und Bekämpfung von Korruptionstaten in der öffentlichen Verwaltung und in privaten Unternehmen und auch für die Entgegennahme von Hinweisen zu Sachverhalten mit Verdacht der Korruption.
- Was ist Korruption?
- Welche Bereiche sind besonders korruptionsgefährdet?
- Ist jedes Geschenk, jede Zuwendung bzw. Gefälligkeit schon als Korruption anzusehen?
- Welche Aufgaben hat ein Ombudsmann gegen Korruption?
- Wer kann sich an den Ombudsmann wenden?
- Kann ich sicher sein, dass der Ombudsmann nur insoweit Informationen weitergibt, wie ich es ihm erlaubt habe?
- Kostet es mich etwas, wenn ich den Ombudsmann in Anspruch nehme?
- Kann ich mit dem Ombudsmann auch anonym Kontakt aufnehmen?
- Wird der Ombudsmann "mein Anwalt", wenn ich Kontakt aufnehme?
- Was versteht man unter „Whistleblowing“?
- Wo finde ich weiterführende Informationen zur Korruptionsbekämpfung?
