Ist jedes Geschenk, jede Zuwendung bzw. Gefälligkeit schon als Korruption anzusehen?

Die Grauzone zwischen „kleiner Gefälligkeit“ und Korruption ist nicht einfach zu bestimmen, die Übergänge sind fließend. Die GESOBAU AG hat daher einen Verhaltenskodex für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgestellt, der Sicherheit im alltäglichen Umgang mit immer wieder auftauchenden Problemen gibt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Regeln im Intranet abrufen.

Natürlich erfassen diese Regeln nicht alle denkbaren Fälle. Oftmals ist auch schwer erkennbar, ob es sich um den Versuch oder die Anbahnung von Korruption oder lediglich um eine Höflichkeitsgeste handelt. Im Zweifel stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Aus welchem Grund wird mir dies angeboten?
  • Erwartet mein Gegenüber eine Gegenleistung?
  • Kann ich dies meiner/m Vorgesetzten erklären?

Bitte denken Sie daran, dass es nicht bei jeder Gewährung von Vorteilen zu einer Gegenleistung kommen muss. Es sind auch oftmals nicht die großen Korruptionsfälle, die problematisch sind. Jeder weiß, dass z. B. die Annahme eines größeren Geldbetrags als Gegenleistung für eine bestimmte Handlung verboten ist. Viel schwerer erkennbar ist das so genannte „Anfüttern“, d. h. die Gewährung kleinerer Geschenke – ohne dass dafür eine konkrete Gegenleistung gefordert wird – über einen längeren Zeitraum, die zur Abhängigkeit führen können. Im Zweifel sollten Sie daher die Zuwendung höflich, aber bestimmt ablehnen.


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