Hinweise zum Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Dritte dem Ombudsmann bereit stellen, werden in Dateien gespeichert. Sie werden an Dritte, insbesondere die GESOBAU AG oder Strafverfolgungsbehörden nur mit Zustimmung des Offenbarenden übermittelt.

Werden dem Ombudsmann personenbezogene Daten über Dritte, z. B. Verdächtige, bekannt, so werden auch diese gespeichert. Diese werden dem Betroffenen nach § 33 Abs. 2 Nr. 3 BDSG - auch im Falle einer Übermittlung an die GESOBAU AG oder einer Strafverfolgungsbehörde - nicht mitgeteilt.

Die Informationen, die dem Ombudsmann bekannt geworden sind, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, soweit der Offenbarende die Weitergabe nicht ausdrücklich erlaubt hat. Daher werden auch an betroffene Dritte keine Auskünfte über die sie betreffenden Daten erteilt. Zum Schutz der Betroffenen ist sicher gestellt, dass der Kreis der Informierten eng begrenzt ist und alle Informierten die zwingende Vertraulichkeit  der Informationen zu wahren haben.

Es ist durch technische und organisatorische Maßnahmen sicher gestellt, dass ein unbefugter Zugriff auf die Daten nicht erfolgt. Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der Daten werden gewahrt. Bitte bedenken Sie aber, dass Informationen, die Sie uns mit unverschlüsselter Email übermitteln, theoretisch bei der Übermittlung durch Dritte zur Kenntnis genommen werden können. Falls Sie dies verhindern wollen, können Sie ein Word-Dokument mit Leseschutz versehen, als Anlage Ihrer Email beifügen und das Passwort in einer gesonderten Email zusenden.

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Neue Regelungen zur Höhe der Vorstandsvergütung

Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)“ verabschiedet.
 

Deutscher Corporate Governance Kodex

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries teilte am 28. Mai 2009 mit, dass sich die Besetzung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in Kürze ändern werde. Prof. Dr. Paul Achleitner wird aus der Kommission ausscheiden.

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