Hinweise vom Ombudsmann - Risikomanagement kann Mittelstand im Kampf gegen Kriminalität helfen
Risikomanagementsysteme sind für die Unternehmensführung nicht nur ein hilfreiches Instrument zur frühzeitigen Erkennung von Risiken, sondern dienen auch der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen nach § 91 Abs. 2 AktG.
Eine wirksame Risikovorsorge setzt jedoch die frühzeitige Kenntnis von kritischen Vorgängen voraus. Diese Kenntnis kann durch den Einsatz eines externen Ombudsmannes erlangt werden.
Dr. Kemper erläuterte im Unternehmermagazin des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) „Der Mittelstand“ die Wirkungsweise des Ombudsmannsystems. Den vollständigen Artikel finden Sie hier:
