Hinweise vom Ombudsmann - Risikomanagement kann Mittelstand im Kampf gegen Kriminalität helfen

Risikomanagementsysteme sind für die Unternehmensführung nicht nur ein hilfreiches Instrument zur frühzeitigen Erkennung von Risiken, sondern dienen auch der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen nach § 91 Abs. 2 AktG.

Eine wirksame Risikovorsorge setzt jedoch die frühzeitige Kenntnis von kritischen Vorgängen voraus. Diese Kenntnis kann durch den Einsatz eines externen Ombudsmannes erlangt werden.

Dr. Kemper erläuterte im Unternehmermagazin des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) „Der Mittelstand“ die Wirkungsweise des Ombudsmannsystems. Den vollständigen Artikel finden Sie hier:

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Neue Regelungen zur Höhe der Vorstandsvergütung

Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)“ verabschiedet.
 

Deutscher Corporate Governance Kodex

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries teilte am 28. Mai 2009 mit, dass sich die Besetzung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in Kürze ändern werde. Prof. Dr. Paul Achleitner wird aus der Kommission ausscheiden.

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