Einrichten von schwarzen Kassen ist strafbare Untreue

Im ersten „Siemensurteil“ entschied der Bundesgerichtshof am 29. August 2008 (2 StR 587/07), das Einrichten von schwarzen Kassen in einem Unternehmen mit Geldern, die für Bestechungen zum Zwecke der Erlangung von Aufträgen verwendet werden, stelle eine strafbare Untreue gegenüber dem Unternehmen dar.

Zwei ehemalige Manager von Siemens hatten Mitarbeiter eines italienischen Unternehmens mit Zahlungen in Millionenhöhe bestochen, um Aufträge zu erlangen. Die hierfür verwendeten schwarzen Kassen waren bei Siemens niemandem bekannt.

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Neue Regelungen zur Höhe der Vorstandsvergütung

Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)“ verabschiedet.
 

Deutscher Corporate Governance Kodex

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries teilte am 28. Mai 2009 mit, dass sich die Besetzung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in Kürze ändern werde. Prof. Dr. Paul Achleitner wird aus der Kommission ausscheiden.

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